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BSG, 30.06.1961 - 2 RU 37/60 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versicherungsschutz eines Arbeitnehmers, wenn er den Arbeitsvorgang zur Nahrungsaufnahme im Haus eines Freundes unterbrochen hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55
Klage gegen die Beschränkung der Behandlungsfälle durch Beschluss eines …
Auszug aus BSG, 30.06.1961 - 2 RU 37/60
Entscheidung gelangt wäre (BSG 2, 201).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 U 79/16
Schüler einer Schule für körperbehinderte Menschen mit Problemen bei der …
Dies war nach der älteren Rechtsprechung des BSG schon dann der Fall, wenn die betrieblichen Umstände ein besonderes Hunger- oder Durstgefühl veranlasst hatten, welches ohne die betriebliche Tätigkeit nicht oder erst später aufgetreten wäre, wenn also "Essen und Trinken" unmittelbar der Wiedererlangung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dienten (BSG, Urteil vom 30. Juni 1961 - 2 RU 37/60 - SozR Nr. 40 zu § 542 RVO aF; BSG…, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 RU 46/68 - SozR Nr. 21 zu § 548 RVO; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R Rn 17). - LSG Hessen, 15.05.1974 - L 3 U 449/73
Wegeunfall
Die Einladung durch den Zeugen Dr. B. erfolgte nach der Beendigung der Betriebsarbeit spontan aus der gegebenen Situation heraus und hatte erkennbar einen anderen Zweck.Die Einnahme des Essens sollte auch nicht der Wiederherstellung der Arbeitskraft wegen einer bevorstehenden Aufnahme oder Fortsetzung der Arbeit dienen, denn die Praxis wurde am Sonnabend erst um 10 Uhr wieder geöffnet, so daß auch unter diesem Gesichtspunkt kein Versicherungsschutz bestand (…vgl. BSG, Urt. v. 30.6.1960 - 2 RU 111/58 - in SozR Nr. 26 zu § 543 RVO a.F.; 30.6.61, 2 RU 37/60 und 78/60 in SozR Nr. 40 und 41 zu § 542 RVO a.F.).